Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen
§ 1 Anmeldung und Bestätigung
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise erfolgt schriftlich. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen oder mündliche Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn Sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar, das erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zu einem rechtskräftigen Vertrag wird. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.
§ 2 Zahlung/ Reiseunterlagen
Nach Anmeldung erhalten Sie die Reisebestätigung und den Reisesicherungsschein. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheines ist die Zahlung des Reisepreises zu leisten.
§ 3 Reiseabsage Gruppenreisen
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei unseren Gruppenreisen kann (muss aber nicht) der Veranstalter bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall setzt der Veranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 4 Reiseabsage Gruppenreisen und Individualreisen
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Umfasst der Vertrag die Rückbeförderung, so ist der Veranstalter verpflichtet, die nötigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
§ 5 Reiserücktritt
Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen aus Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es werden folgende Stornobeträge fällig: Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %, bei Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 50 %, bei Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 %, bei Rücktritt bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 90 %, danach berechnen wir 100 %. Verpasst der Kunde den Reisebeginn, einen Anschluss oder er wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt. Sollten die mit dem Reiserücktritt verbundenen Kosten nachweislich über den oben angegebenen pauschalen Stornokosten liegen, kann der Reiseveranstalter diese in Rechnung stellen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir dem Kunden, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!
§ 6 Leistungen
Maßgebend für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Prospekt- bzw. Internettext.
§ 7 Leistungs- und Preisänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen.
§ 8 Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen maximal mit dem dreifachen Reisepreis. Der Veranstalter haftet weder für Schäden durch Dritte, noch für Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wurde. Gerichtstand ist Bremen.
§ 9 Reisedokumente
Alle Reiseteilnehmer*nnen aus den Mitgliedstaaten der EU benötigen nur einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über notwendige Reisedokumente.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung, Supervison, Pilger-Coaching, Workshops
§ 1 Geltungsbereich und Umfang
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, alle Rechtsgeschäfte der Beratung Stefan Höne, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Kunden bzw. Auftraggeber.
Für den Fall, dass diese AGB mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers vor.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet:
- Systemische Supervision
- Systemische Beratung
- Weiterbildung-Workshops
- Pilger-Coaching
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, z.B. in Teilbereichen, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen oder Vorhaben zu beraten:
Der Vertrag enthält folgende Beratungsbedingungen und Konditionen:
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:
§ 3 Vergütung
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer oder Berater ist unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel schon der Beratung des Kunden und werden mit unseren Tagessätzen verrechnet. Für betriebliche Seminare und Beratungsleistungen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Ein Beratungs- oder Seminartag hat üblicherweise acht Arbeitsstunden a 60 Minuten zzgl. der Pausenzeiten. Je angefangenem Tag für Analysen, Besprechungen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Tageshonorar veranschlagt.
Bei Dienstleistungen siehe § 1 Geltungsbereich und Umfang erfolgt die Rechnungsstellung und Bezahlung vor der Durchführung.
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Beratungsleistungen werden die in der Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Längere Beratungszeiten bei Neustrukturierungen, etc. können auch pauschaliert werden.
Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb 14 Tagen zahlbar.
Außergewöhnliche Beratungsleistungen werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet.
§ 4 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt am _______________ (Tag/Monat/Jahr) und endet am _______________ (Tag/Monat/Jahr), ohne dass es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen – auch fristlosen – Kündigung bleibt unberührt.
§ 5 Dienstzeit und Dienstort
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
§ 6 Wettbewerbsverbot
Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
§ 8 Schweigepflicht
Der Auftrag nehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder um dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrags auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
§ 11 Leistungserbringung und Stornobedingungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftragnehmer, den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, sind Absagen bis zum 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin kostenlos, bei Absage innerhalb von 15 bis 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin berechnet der Auftragnehmer 50 % und ab 15 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin 100 % der vereinbarten Kosten. Hinzu kommen evtl. entstehende Stornogebühren für Reisen oder Hotels.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, Berater & Pilgern-Stefan Höne.
Stand August 2023